Den Führerausweis auf Probe erhalten alle Personen:
- die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden
- die am 1. Dezember 2005 oder später ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kat. A (Motorräder) oder der Kat. B (Auto) eingereicht haben und die Fahrprüfung bestanden haben.
In den 3 Jahren musst du zwei eintägige Weiterbildungskurse WAB 1 und WAB 2 absolvieren.
Jeder Kurstag besteht aus 8 Schulungsstunden. Der erste Kurstag sollte innerhalb von sechs Monaten absolviert werden. Kurs 2 muss innerhalb der 3 Probejahre absolviert werden.
Der unbefristete Führerausweis wird nach Ablauf der Probezeit und dem Besuch der WAB Kurse 1+2 auf Gesuch hin ausgestellt. Dieses kann frühestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit beim Strassenverkehrsamt deines Wohnortes eingereicht werden.
Laut Statistik verursachen die 18-24-jährigen Lenker/innen öfters Verkehrsunfälle als ältere. Die verschärften Bedingungen für den Erwerb des unbefristeten Ausweises sollen helfen, die Zahl der Verkehrsunfälle der gefährdeten Altergruppen zu reduzieren.
Die Kurse müssen während der Probezeit absolviert werden. In Ausnahmefällen kann das Strassenverkehrsamt eine Nachfrist von drei Monaten bewilligen.
Solltest du auch in dieser Zeit die Kurse nicht absolvieren, erhältst du keinen unbefristeten Führerausweis. Wer danach Motorfahrzeuge lenken will, muss wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen.
Die WAB-Kurse müssen bei einem anerkannten WAB-Veranstalter besucht werden.
Speziell ausgebildete Kursleiter führen die Kurse im Gruppenunterricht durch.
Unser motiviertes Team freut sich, dich in unseren Kursen begrüssen zu dürfen.
Preise
WAB1 : Mo-Fr 330.- / Sa 350.-
WAB2 : Mo-Fr 360.- / Sa 380.-
Fahrzeugmiete für WAB1 60.-
